Bisherige Schadensfälle mit zweischaligen Außenwänden mit Erstellungsdatum vor 1974 sind vorwiegend auf Durchrosten der Drahtanker zurückzuführen. Die Verwendung von Drahtankern aus nicht rostendem Stahl nach DIN 17440, Werkstoffnummer 1.4401, 1.4571 oder 1.4580 ist erst seit der Ausgabe November 1974 Bestandteil der Mauerwerksnorm DIN 1053-1.
Prüfung der Verankerung
Die in der Zeit vor 1974 verwendeten Drahtanker sind zwar als „nicht rostend“ bezeichnet worden, haben sich allerdings im Laufe der Jahre nicht als korrosionsbeständig erwiesen. In wieweit die Forderungen der DIN 1053 aus dem Jahre 1974 zur Verwendung von Edelstahlankern sofort in die Praxis umgesetzt worden sind, ist nicht bekannt. Die oberste Bauaufsicht in Schleswig-Holstein hat bereits reagiert und in einem Erlass aus dem Jahre 2002 die Besitzer von zwei- und mehrgeschossigen Häusern aufgefordert, den Bestand der Drahtanker laufend zu prüfen.
Eine nachträgliche Wärmedämmung der zweischaligen Außenwände stellt daher eine gute Gelegenheit dar, nicht nur die Verankerung und Abdichtungsmaßnahmen einer zweischaligen Außenwand an den heutigen Baustandard anzupassen, sondern auch durch Aufbringung einer Wärmedämmschicht die Transmissionswärmeverluste durch die Außenwand erheblich zu verbessern.
Das alte Streifenfundament kann auch für die neue Verblendschale herangezogen und bei Bedarf erweitert werden.
Nach der neuen EnEV ist für die Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Bauteile nicht mehr die Norm DIN 4108-2, sondern die DIN EN ISO 6946 : 1996 [3] maßgebend.
Bei der Berechnung der U-Werte muss der Einfluss der Wärmebrücken durch mechanische Befestigungsteile, die die Wärmedämmung durchstoßen, wie z.B. Drahtanker oder Konsolen, berücksichtigt werden.
In welchem Maße die Wärmedämmung der Außenwand verbessert werden kann, zeigt das nachfolgende Beispiel.
U-Wert der bestehenden Wand:
U-Wert = 1,00 W/(m²·K)
Wärmedämmschicht 10 cm:
λ-Wert = 0,04 W/(m·K)
Verblendmauerwerk aus Ziegeln, 11,5 cm:
λ-Wert = 0,81 W/(m·K)
Für diesen Aufbau ist der neue
U-Wert = 0,26 W/(m²·K).
Dies entspricht einer Reduzierung des U-Wertes um etwa 70 %. Die Verbesserung der Wärmedämmung der Außenwand ist ein Beitrag zur Reduzierung der Wärmeverluste des Gebäudes und wirkt sich gleichzeitig auf das Raumklima günstig aus.
Es empfiehlt sich, an der Dicke der Dämmschicht nicht zu sparen und möglichst den gesamten Schalenabstand von 15 cm mit Dämmung auszufüllen. Eine nachträgliche Nachbesserung der Wärmedämmung lässt sich meist nicht mehr mit vertretbarem Aufwand realisieren.
Der in DIN 1053-1 vorgeschriebene Maximalabstand der beiden Schalen bei zweischaliger Außenwand darf auf 17 cm vergrößert werden, wenn spezielle Drahtanker mit bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden. Ein Rechenbeispiel zur Ermittlung der U-Werte nach DIN EN ISO 6946 unter Berücksichtigung des Wärmebrückeneinflusses durch Drahtanker findet sich in [4].
Die Vorteile dieser Sanierungsmaßnahme bestehen vor allem darin, dass die Erstellung der Verblendschale nach Entfernung der alten Verblendschale wie beim Neubau von zweischaligen Außenwänden gemäß DIN 1053-1 erfolgen kann. Somit können die Drahtanker und Abdichtungsmaßnahmen gemäß der dortigen Ausführungshinweise fachgerecht und dauerhaft umgesetzt werden. Insbesondere zur Umsetzung einer normgerechten Sockelabdichtung können die Hinweise in [4] hilfreich sein.
Die Gefahr von Wärmebrücken kann durch Umsetzung der in DIN 4108 Beiblatt 2 empfohlenen Anschlussdetails auf ein Minimum reduziert werden. Auf Grundlage dieser Empfehlungen wurden speziell für die zweischalige Außenwand praxistaugliche Anschlussdetails entwickelt, die gemeinsam mit vielen anderen Planungs- und Ausführungshinweisen sowie der neuen EnEV in einem Regelwerk zusammengestellt sind [5].