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4.3.1 Anschlusspunkte Balkon/Terrasse

Balkon/Terrasse

Grundsätzlich liegen an diesen Anschlusspunkten wie am Fußpunkt erhöhte Schlagregenbelastungen vor. Durch die Unterbrechung der Luftschicht ist es notwendig, das Wasser, das rückseitig am Verblender abläuft, nach außen, also auf die Fassade zu führen.

Es muss sichergestellt sein, dass die Aufstandsflächen die zu erwartenden Lasten aus der Verblendung aufnehmen können. Dies gilt sowohl bei Balkonplatten als auch bei abgehängten Fertigteilstürzen mit entsprechenden Konsolankern.

Es ist empfehlenswert, in einigen Bereichen die Abdichtungen nicht direkt auf die Fertigteile zu setzen, sondern lieber ein bis zwei Schichten darüber, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Abdichtungen im Bereich der Verankerungen durch herausstehende Bolzen etc. beschädigt werden.

Für die Abdichtung von Terrassen und Dächern sind die Vorgaben der Norm (Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen, nicht genutzte und genutzte Dächer) DIN 18 531 einzuhalten.

Es ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse zwischen der Dachabdichtung und der Mauerwerksentwässerung so ausgeführt werden, dass ein Feuchtigkeitsübertritt an die Hinterwandkonstruktion ausgeschlossen ist.

Entwässerungsöffnungen sind entsprechend der bereits im Sockelbereich aufgeführten Empfehlungen zu behandeln.

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4.2.6 Sockel – Mit Streifenfundament aussenseitig gedämmt

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4.3.2 Balkon/Terrasse – Balkonanschluss, Balkonplatte