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7.2.1 Energetische Sanierung

Energetische Sanierung und das neue Gebäudeenergiegesetz

Der meist größte Anteil der Wärmeverluste erfolgt über die Außenwand. Hier liegen immense Einsparpotenziale. Selbstverständlich ist das Sanierungsergebnis immer auch abhängig von der Qualität der Dämmschicht und von der korrekten Ausführung.

„Der Gebäudebestand in Deutschland umfasst rund 18 Millionen Wohn- und 1,7 Millionen Nichtwohngebäude (kommunal, sozial und gewerblich) [...]. Das  Problem: 75 Prozent aller Gebäude wurden vor der ersten Wärmeschutz-verordnung 1978errichtet.“1 (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – Energetische Stadtsanierung). Für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung werden 40 Prozent des Gesamt-Energieverbrauches in Deutschland benötigt. Dadurch werden ca. 30 Prozent der CO2-Emissionen verursacht.

Insbesondere vor dem Hintergrund des neuen GEG, giltes,Wärmedämmung und Fassadenerneuerung zukunftsfähig miteinander zu verbinden. Das neue GEG führt EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem modernen Gesetz zusammen.

„Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.“2 (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – Das neue Gebäudeenergiegesetz).

Außenwände werden durch das nachträglich errichtete Verblendmauerwerk bzw. die neue keramische Riemchenbekleidung und die zusätzliche Wärmedämmung vor Witterungseinflüssen geschützt und erfüllen problemlos die Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes.

Die hohe Wertbeständigkeit und Qualität von Ziegelverblendmauerwerk, die Witterungsresistenz, das gesunde Wohnklima und die gestalterische Vielfalt sind einschlägige Gründe für eine Sanierung mit dem langlebigen Baustoff.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz 2020 und die GEG-Broschüre „GEG 2020 – Leitfaden für Wohngebäude“ des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie e.V.: 

▶ ZIEGEL.DE/HINTERMAUERZIEGEL

Für die Einhaltung der Anforderungen des GEG bei bestehenden Gebäuden (§ 50) gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Durchführung einer vollständigen energetischen Bilanzierung für das modernisierte Bestandsgebäude bei Einhaltung des 1,4-fachen Wertes für das Referenzgebäude („140%-Regel“) bezüglich des Jahresprimärenergiebedarfes. Im Hinblick auf die Gebäudehülle gelten für die zulässige Überschreitung max. 40%. Für die Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlustes gelten 0,40 W/(m2K) für WG ≤ 350m2(AN), 0,50 W/ (m2K) für WG > 350m2(AN), 0,45 W/(m2K) für einseitig angebaute WG bzw. 0,65 W/(m2K) für alle anderen WG. Diese Möglichkeit zur Einhaltung der Anforderungen kommt meist zur Anwendung, wenn mehrere energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden.

2. Einhaltung der bauteilbezogenen Höchstwerte für den U-Wert gemäß Anlage 7. Diese Möglichkeit wird zumeist dann in Anspruch genommen, wenn nur eine Maßnahme zur energetischen Verbesserung, z.B. nachträgliche Dämmung der Außenwand (siehe Tabellenauszug), durchgeführt wird.

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7.1.1 Sanierung und nachträgliche Wärmedämmung

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