Architektenordner.backstein.com verwendet Cookies. Mit der Nutzung dieser Website sind Sie mit der Speicherung von Cookies einverstanden und akzeptieren unsere Datenschutzerklärung. Ok

1.6.1 Europäische Mauerziegelnorm DIN EN 771-1 und CE-Kennzeichnung

Europäische Mauerziegelnorm DIN EN 771-1 und CE-Kennzeichnung

Seit dem 1. April 2005 gilt die europäische Mauerziegelnorm DIN EN 771-1 ganz offiziell in Deutschland. Diese detaillierte Mauerziegelnorm ist in der gesamten EU gültig und beschreibt sämtliche Regelungen zu Ausgangsstoffen, Herstellung und Anforderungen. Außerdem beschreibt sie ein europaweit vereinheitlichtes Verfahren für die Kennzeichnung und Material- prüfung von Mauerziegeln. Als die DIN EN 771-1 kurz nach ihrer Inkraftsetzung auch in der Bauregelliste B, Teil 1, veröffentlicht worden war, bestand – und besteht bis heute – für alle Mauerziegelhersteller die so genannte CE-Kennzeichnungspflicht.

 

Die Produzenten von Bauziegeln geben es mit dem Konformitätssignet CE quasi schriftlich: Ihre Bauprodukte sind im Sinne des Bauproduktgesetzes verwendbar. Außerdem bestätigen sie, dass die Bauziegel den legitimierten Eigenschaften der EU-Mauersteinnormen entsprechen. Das quasi zeitgleich mit der Norm DIN EN 771-1 beschlossene CE-Kennzeichen legt indes nur dar, dass die normierten Mauerziegel EU-weit angeboten werden dürfen. Das bedeutet: Ein CE-Kennzeichen ist somit kein Gütesiegel oder Ähnliches.

 

Zuständig für die Sicherheit bei der Anwendung von Bauprodukten jedweder Art bleiben die einzelnen EU-Staaten, nicht etwa die EU-Kommission in Brüssel. In Deutschland liegt die Verantwortung somit bei den Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer. Lediglich CE-gekennzeichnete Mauerziegel, die eindeutig nicht den Qualitätsanforderungen der DIN 105-100 entsprechen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur gemeinsam mit der Anwendungsnorm DIN 20000-401 benutzt werden.

 

Allerdings: Eine Reihe über Jahrzehnte anerkannter Merkmale von Mauer- ziegeln kommen in der europäischen Mauerziegelnorm DIN EN 771-1 schlichtweg nicht vor. Deshalb hat sich die bundesdeutsche Bauaufsicht dazu entschlossen, eine so genannte Restnorm DIN 105-100 („Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften“) einzuführen. Diese Restnorm basiert auf der früheren nationalen Mauerziegelnormreihe DIN 105. Und die, so die Argumentation, habe sich schließlich über einen langen Zeitraum bewährt.

Zurück

1.5.1 Formate/Formsteine

Navigation über Tasten
Weiter

1.6.2 Definition von Mauerziegeln