Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist gemäß §2 gültig für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, mit Ausnahme von z.B.:
- Ställen und Gewächshäusern
- Zelten und provisorischen Gebäuden
- Gebäuden für religiöse Zwecke
- Wohngebäuden mit einer planmäßigen Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr