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5.3.1 Schallschutz

Schallschutz erfüllt

Schall- und Lärmschutz nehmen in unserer heutigen Welt eine wichtige Rolle ein. Gesundheit und Wohlbefinden können davon abhängen, dass man in den eigenen vier Wänden Ruhe hat. Zweischalige Außenwände erzielen wegen ihres mehrschichtigen Aufbaus deutlich bessere Schalldämm-Maße als gleichschwere einschalige Wände.

 

DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ regelt die Anforderungen an den Mindestschallschutz (DIN 4109-1:2018) und den erhöhten Schallschutz (DIN 4109-5:2020) sowie das rechnerische Prognoseverfahren (DIN 4109-2:2018). Die Kenngröße zur Beschreibung des Luftschallschutzes lautet bewertetes Schalldämm-Maß R’w (dB). Bei zweischaligen Außenwänden werden bewertete Schalldämm-Maße R’w,R von 57 bis 64 dB und  mehr erreicht.

 

Die Schalldämmung eines Außen-Bauteils aus zwei massiven Ziegelschalen hängt wesentlich von den flächenbezogenen Massen beider Schalen ab, welche aus den jeweiligen Wandrohdichten in Abhängigkeit des verwendeten Fugenmörtels und den Wanddicken berechnet werden. Etwaige Putz-schichten können addiert werden. Aus der Summe der Flächengewichte wird das bewertete Schalldämm-Maß berechnet. Wenn eine Luft- und Dämmschicht aus mineralischem Faserdämmstoff vorhanden ist, kann  das Schalldämm-Maß um bis zu 8 dB erhöht werden.

 

Massive Schalen in unterschiedlichen Dicken und somit unterschiedlichem Gewicht brechen die Schallwellen und unterbinden Resonanzen, was sich positiv auf die Schalldämmung auswirkt. Voraussetzung dafür ist eine effektive Trennung mittels einer Luft- und/oder oben beschriebener Dämmschicht. Drahtanker und Abfangungssysteme beeinflussen die Schalldämmung nicht signifikant, wodurch insgesamt die Vorteile des zweischaligen Schalldämmsystems überwiegen.

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5.2.2 Feuchteschutz im Detail

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5.4.1 Brandschutz