Schallschutz erfüllt
Schall- und Lärmschutz nimmt in unserer heutigen Welt eine wichtige Rolle ein. Gesundheit und Wohlbefinden können davon abhängen, dass man in den „eigenen vier Wänden“ Ruhe hat. In der DIN 4109 (2016) regelt den Schallschutz. Die Maßeinheit lautet R’W,R(db). Die Schalldämmung eines Bauteils hat wesentlich mit den flächenbezogenen Massen beider Schalen zu tun.
Für deren Berechnung nennt die DIN 4109 Wandrohdichten, die von den verwendeten Mauersteinen und von der Rohdichte des für das Mauerwerk genutzten Mörtels abhängen. Zur Ermittlung werden die Summen beider Schalen inklusive Putzschichten herangezogen. Wenn eine Luft- und Dämmschicht vorhanden ist, kann das Schalldämmmaß um bis zu 8 db erhöht werden. Zweischalige Außenwände – das lässt sich aufgrund der zuvor dargestellten Kriterien eindeutig feststellen – erzielen klar bessere Schalldämmwerte als einschalige Wände. Sie erreichen wegen ihres mehrschichtigen Aufbaus, der wie ein Masse-Feder-Masse-Schwingungssystem wirkt, bewertete Schalldämmmaße R’W,R von 57 bis 64 dB und darüber.
Massive Schalen in unterschiedlichen Dicken und mit unterschiedlichem Gewicht brechen die Schallwellen und unterbinden Resonanzen. Voraussetzung dafür ist eine effektive Trennung mittels einer Luft- und/oder einer Dämmschicht. Da stören auch Drahtanker und Abfangungssysteme nicht. Sie begrenzen zwar die Schalldämmung etwas, schmälern indes die Vorteile des zweischaligen Schalldämmsystems nicht