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8.3.1 Ausschreibungsgrundlagen

Die Leistungsbeschreibung

Eine Leistungsbeschreibung besteht aus einer Baubeschreibung und einem Leistungsverzeichnis (LV), welches die verschiedenen Leistungen/Gewerke und Teilleistungen (Positionen) beschreibt, die zu erbringen sind. Diese basieren auf den ermittelten Mengenangaben nach DIN 277. Normalerweise wird zu Einheitspreisen ausgeschrieben. Mustertexte finden sich beispielsweise im Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB), herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung .

Ausschreibung Mauerarbeiten nach ATV Mauerarbeiten – DIN 18330

Die DIN 18330:2019-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Mauerarbeiten: Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Mauerarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.1










Weitere Informationen zur ATV Maurerarbeiten
▶ DIN 18330

VOB

Die Basis für die Vergabe von Bauleistungen ist die Vertragsordnung für Bauleistungen, diese besteht aus den Teilen A,B und C. Es gibt verschiedene Vertragsmodelle, der Regelvertrag ist der Leistungsvertrag, hier werden die Bauleistungen so vergeben, dass die Vergütung nach Leistung ermittelt wird. Dabei ist zwischen dem (üblichen) Einheitspreisvertrag und dem Pauschalpreisvertrag zu unterscheiden.

In der VOB/A sind die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen für öffentliche Auftraggeber geregelt.

In der VOB/B sind die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) geregelt. Sie ergänzen die für die Bauvergabe geltenden Vorschriften des Werksvertrages des Bürgergesetzbuches (BGB), in dem die Verpflichtungen zwischen Unternehmer und Besteller vertraglich geregelt sind. Die VOB/B wird nur dadurch Vertragsbestandteil, dass eine Vertragspartei die Geltung der VOB/B im Angebot oder in der Ausschreibung zugrunde legt und die andere Vertragspartei zustimmt. Somit gilt auch automatisch die VOB/C, da sie nähere Regelungen zur Ausführung und Abrechnung der Bauvergabe beinhaltet.

In Teil VOB/C sind die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen aufgeführt, auch ATV genannt. In der ATV DIN 18299 werden die allgemeinen Regelungen für alle Bauarbeiten aufgeführt. Außerdem umfasst die VOB/C zahlreiche spezifische Regelungen für einzelne Gewerke.

Zudem können besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) je nach Einzelfall vereinbart werden. Wichtig ist, dass gewisse Nebenleistungen, wie beispielsweise die Baustelleneinrichtung, teilweise separat vereinbart werden müssen. Dies gilt auch für Projekte oder gewerkspezifische Sonderleistungen. Die Definition von Neben- und Sonderleistungen ist in der VOB/C aufgeführt.

 


1 https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-18330/4549c8f4-fed0-48ef-892a-41f71a00a3c2#be236a5d-b5cf-438f-9398-1636da8fd7de


































Weitere Informationen zum Inhaltsverzeichnis der VOB
▶ VOB-ONLINE.DE

Vorbemerkungen

Zur Ausschreibung gehören eine Objektbeschreibung (allgemeine Baubeschreibung), Leistungsbeschreibung, Baupläne, Gutachten, Berechnungen und Nachweise. Termine mit Angaben zur Abgabe des Angebotes sowie Zuschlag- und Ausführungsfristen. Bei der Ausschreibung werden die unterschiedlichen Leistungen/Gewerke in Leistungsverzeichnissen (s. o.) ausgeschrieben.

Außerdem müssen die allgemeinen Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen (AVB, ATV) aufgeführt werden. Die allgemeinen Vertragsbedingungen können durch die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) ergänzt werden. Zu diesen gehören auch die technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und besonderen Vertragsbedingungen (BVB).

Für die Ausführung und Ausschreibung der zweischaligen Wand gelten alle Empfehlungen und Ausführungen der vorherigen Kapitel.

Die Besonderheiten für die Ausschreibung von Mauerarbeiten ist in der ATV Maurerarbeiten – DIN 18330 aufgeführt.

Grundlage für alle Ausschreibungen ist die DIN EN 1996 (EC 6) – Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten.




























Weitere Informationen zu Ausschreibung und Ausschreibungsmuster
▶ BACKSTEIN.COM

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8.2.2 Baurecht – Kalkulation

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9.1.1 Baustoffkunde