Haupt- und Nebenanforderungen
Seit dem Inkrafttreten der 1. Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) im Jahr 2002 haben sich die Anforderungen an die Gebäudehülle und die energe-tische Performance von Gebäuden stetig erhöht. Bauvorhaben, welche zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt werden sollen, müssen die Anforderungen des GEG an den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz (Nebenanforderung), an den Jahresprimärenergiebedarf (Hauptanforderung) und die ver-pflichtende Nutzung von erneuerbarer Energie für die Bereitstellung von Warmwasser-, Heiz- und Kühlenergiebedarfen einhalten.
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und fordert für neu zu errichtende Gebäude folgende Nachweise: