Architektenordner.backstein.com verwendet Cookies. Mit der Nutzung dieser Website sind Sie mit der Speicherung von Cookies einverstanden und akzeptieren unsere Datenschutzerklärung. Ok

8.2.2 Baurecht – Kalkulation

Errichtungskosten und Nutzungskosten

Die DIN 276:2018-12 – Kosten im Bauwesen stellt die rechtliche Grundlage, um die Baukosten zu ermitteln. Die DIN 277: 2021-08 bietet die Berechnungsgrundlage zur Flächen- und Mengenermittlung und legt Bezugseinheiten für die Kostenermittlung im Bauwesen fest. Die Nutzungskosten für den Hochbau sind in der DIN 18960:2020-11 – Nutzungskosten im Hochbau aufgeführt. Die DIN 32736: 2000-08 erfasst die Gesamtheit aller Leistungen zum Betreiben und Bewirtschaften von Gebäuden.

Die Datenbank des Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammer, BKI erfasst in regelmäßigen Abständen Kosten und Kostenkennwerte sowie Flächen und Rauminhalte fertiggestellter Bauten in Deutschland und liefert die Datengrundlage zur Schätzung von Kosten. Der aktuelle Baupreisindex ist somit in den BKI-Baukosten bereits berücksichtigt.

Kostenermittlung nach DIN 276

Die folgenden Kostengruppen dienen dazu, die entsprechenden Berechnungen für die Baukosten vornehmen zu können.

KG 100: Grundstück
KG 200: Vorbereitende Maßnahmen
KG 300: Bauwerk – Baukonstruktion
KG 400: Bauwerk – Technische Anlagen
KG 500: Außenanlagen und Freiflächen
KG 600: Ausstattung und Kunstwerk
KG 700: Baunebenkosten
KG 800: Finanzierung

Zuerst wird der Kostenrahmen in der Bedarfsplanung festgelegt, dieser dient als Ausgangspunkt eines Bauvorhabens. Die Kostenschätzung (Kostengruppe Ebene 1) erfolgt in der Vorplanung und trifft bereits erste Aussagen über die Gesamtkosten. Meist erfolgt diese über Kostenrichtwerte. Die Kostenberechnung (Kostengruppe Ebene 2) wird anhand der Grundlagenermittlung in der Entwurfsplanung bauteilbezogen aufgestellt. Beide Verfahren basieren auf Erfahrungswerten und Schätzungen. In der dritten Phase, der Ausschreibung und Vergabe, erfolgt der Kostenanschlag (Kostengruppe Ebene 3) nach genauer Ermittlung unter Markteinfluss. Die Kostenfeststellung, nach Abschluss der Baumaßnahmen, beinhaltet die tatsächlich entstandenen Kosten.












Weitere Informationen zur Kostenschätzung
▶ BAUPROFESSOR.DE/KOSTENSCHAETZUNG-NACH-DIN-276/

Kostengruppen inkl. Kostengliederung in Ebenen nach DIN 276

 Beispiel – KG 300: Bauwerk - Baukonstruktion       
1. Ebene          2. Ebene          3. Ebene          Beschreibung                                                                    
300     Bauwerk – Baukonstruktion
  310   Baugrube / Erdbau
    311 Herstellung
    312 Umschließung
    ... ...
  320   Gründung
    321 Baugrundverbesserung
    ... ...

 

Zurück

8.2.1 Baurecht

Navigation über Tasten
Weiter

8.3.1 Ausschreibungsgrundlagen