Architektenordner.backstein.com verwendet Cookies. Mit der Nutzung dieser Website sind Sie mit der Speicherung von Cookies einverstanden und akzeptieren unsere Datenschutzerklärung. Ok

7.3.8 Erhaltung mit Innendämmung

Innendämmung

Eine weitere Möglichkeit, um das Erscheinungsbild des Verblendmauerwerks zu erhalten, ist die Innendämmung.

Dies ist häufig bei denkmalgeschützten Gebäuden der Fall, wenn das äußere Erscheinungsbild der Fassade erhalten bleiben soll, oder auch im Bereich der Grenzbebauung, wo Abstandsflächen nicht verändert werden dürfen. Wobei dort zuerst die Ausführung mit keramischen Riemchen geprüft werden sollte.

Es gibt unterschiedliche Ausführungsvarianten für die Innendämmung: z.B. Dämmputze oder Dämmplatten mit oder ohne Dampfsperre. Eine bautechnische Beratung ist in jedem Fall hinzuzuziehen.

Bei der Verwendung von Innendämmsystemen ist auch immer ein wichtiges Augenmerk auf den Feuchteschutz zu richten, der sich hier nicht mehr mit dem vereinfachten Periodenbilanzverfahren (ehemals Glaserverfahren) nach DIN 4108-3 nachweisen lässt. In solchen Fällen sollte immer eine instationäre Feuchteberechnung durchgeführt werden, da diese materialspezifische Eigenschaften wie z.B. Feuchtespeichervermögen und Schlagregenschutz, aber auch standortbezogene Faktoren mit berücksichtigt.

Eine Prüfung des Baubestandes der Fassadenseite ist natürlich parallel vorzunehmen. Eine Fugensanierung inklusive dem Setzen neuer Anker ist dann empfehlenswert, wenn sich Risse oder andere Schäden auftun.


© Initiative Bauen mit Backstein

Zurück

7.3.7 Luftschicht mit nachträglicher Kerndämmung

Navigation über Tasten
Weiter

7.3.9 Erhaltung durch Fugensanierung