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7.3.9 Erhaltung durch Fugensanierung

1. Fugen ausräumen

Marode Fugen werden in einer gleichmäßigen Tiefe von mindestens 20 mm und mindestens dem Doppelten der Fugenbreite flankenfrei sauber ausgeräumt. Dafür stehen verschiedene Werkzeuge wie pneumatische Meißel, Stiftfräsen und spezielle Mauerwerkssägen zur Verfügung. Die Fugen können zum Abbau von Spannungen vorab mit einem Trennschleifer ggf. mit einem Doppelblatt freigeschnitten werden. Das Schneiden an den Steinflanken mit einem Trennschleifer sollte vermieden werden, da dabei in der Regel die Ziegel beschädigt werden. Das führt zu einer erhöhten Wasseraufnahme der Ziegel und zu einem unschönen Erscheinungsbild.

 

 

 

 

 

 

2. Neuverfugung

Nach einer gründlichen Reinigung erfolgt die Neuverfugung. Der neue Fugenmörtel wird bezüglich Festigkeit und Zusammensetzung an den verbleibenden Mauermörtel angepasst. Der Fugenmörtel sollte deutlich weicher sein als der Ziegel und die Festigkeit des Mauermörtels nicht zu stark überschreiten. Wenn der Mauermörtel Gips enthält, ist das bei dem Bindemittelkonzept des Fugenmörtels zwingend zu beachten, um Etringitbildungen und damit einhergehende Zerstörungen zu vermeiden. Spezielle Fugenmörtel, die diese Anforderungen erfüllen, werden von der Industrie angeboten.

Die Verfugung erfolgt nach dem Vornässen der Fugen in mindestens zwei Arbeitsgängen frisch in frisch gut verdichtend. Auf eine ausreichende Nachbehandlung, die abhängig vom Bindemittelkonzept länger sein kann als im Neubau, ist zu achten, um eine vollständige Erhärtung und die gewünschte wasserabweisende Wirkung des Mörtels zu erzielen (siehe Kapitel 2.4.1–2.4.2).

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7.3.8 Erhaltung mit Innendämmung

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7.4.1 Rekonstruktion – Weiterbauen