Backstein - ein Begriff für viele andere
Backstein - ein Begriff für viele andere
Die Zweischalige Wand - Teilbereich des Mauerwerkbaus
Mauerwerksnorm 1053 - Technische Baubestimmungen
Die technischen Regeln der Bauart Mauerwerk sind durch öffentliche Bekanntmachung in der Liste der Technischen Baubestimmungen – der Bauregelliste A Teil 1 – bauaufsichtlich eingeführt und somit nach den Landesbauordnungen zu beachten. Der Begriff Bauart bezeichnet das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen. Bauprodukte und Bauarten, die mit den in dieser Liste aufgeführten technischen Regeln übereinstimmen, werden als geregelte Bauprodukte oder Bauarten bezeichnet. Für diese müssen keine besonderen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise geführt werden.
Die Liste umfasst für den Mauerwerkbau folgende technische Regeln:
DIN 1053-1: Mauerwerk, Berechnung und Ausführung
(Stand 11.96)
DIN 1053-2: Mauerfestigkeitsklassen aufgrund von Eignungsprüfungen
DIN 1053-3: Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 1053-4: Bauten aus Ziegelfertigbauteilen
DIN V ENV 1996-1-1; Vornorm des Eurocode EC 6
Bauaufsichtliche Zulassungen
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden an Bauprodukte und Bauarten vergeben, die nicht in Normen geregelt sind. Der Begriff nicht geregelt heißt nicht nicht geeignet, sondern erfasst Bauprodukte/Bauarten, für die
DIN-Normen stellen anerkannte Regeln der Baukunst dar. Diese enthalten Produkte und Ausführungsarten, die sich über lange Zeit bewährt haben und ein Qualitätsniveau definieren. Anders: Wer nach DIN baut, benötigt keine besonderen Nachweise für die Eignung von Produkten und Bauart.
Bauprodukte/Bauarten nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind entweder neu oder weisen besondere Abweichungen im Vergleich zu den bereits genormten auf. Der Verwendbarkeitsnachweis wird ausgestellt in Form a) einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung,
b) eines allgemein bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses (beide für Serienprodukte/-verfahren) oder
c) einer Zustimmung im Einzelfall.
Die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen erfolgt bundesweit allein durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin. Die Zulassungen sind bei den Herstellern einzusehen.
Eurocode EC 6
Die Eurocodes für den Konstruktiven Ingenieurbau bilden eine Gruppe von acht Normen für den Entwurf, die Berechnung und die Bemessung von Tragwerken des Hoch- und Ingenieurbaus. Sie umfassen die Bauausführung und Güteüberwachung. Mit den Eurocodes wird die europäische Harmonisierung technischer Baubestimmungen betrieben. Alle Eurocodes bestehen als Vornormen und sollen in den nächsten Jahren in allen Ländern der EU die nationalen Normen ersetzen. Der Eurocode EC 6: ENV 1996 Mauerwerk befasst sich mit dem Entwurf, der Berechnung und der Bemessung von Tragwerken aus Mauerwerk. Er wur - de als Vornorm DIN V ENV 1996-1-1 12.96, mit einer dreijährigen Erprobungszeit herausgegeben. Die ENV bezeichnet europäische Produktnormen (Mauersteine, Mauermörtel, Ergänzungsbauteile, Putzmörtel), die bislang noch nicht verfügbar sind. Auch enthält sie Mauerwerkbauweisen, wie vorgespanntes und ein gefasstes Mauerwerk, die bisher in Deutschland nicht angewendet werden. Die DIN V ENV 1996 kann daher nur mit einem Nationalen Anwendungsdokument (NAD) und dann wahlweise zur DIN 1053-1 für jeweils komplette Bauwerke (nicht für Bauteile) angewendet werden. Im Jahr 2002 soll der EC 6 (EN 1996-1-1) fertiggestellt sein. Produkte, die EU-Norm entsprechen, können heute schon mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.
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