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6.3.1 Ausblühungen/Auslaugungen

Mauerwerk–Wasser–Ausblühungen

Verblendschalen sind grundsätzlich nicht wasserdicht. Dies ist kein Widerspruch. Ist doch der Schutz der inneren tragenden Wand vor Regenwasser eine der wichtigsten Aufgaben der Verblendschale. Feuchtigkeit im Verblendmauerwerk kann keinen Schaden anrichten, solange die bauphysikalische Abfolge Aufsaugen-Trocknen über Kapillarität und Diffusion des Mauerwerks gewährleistet ist (siehe 2.4.1).

Der Schutz von frischem Mauerwerk vor zu schneller Trocknung und Schlagregen dient der vollständigen Bindung bzw. Umwandlung aller wasserlöslichen Bestandteile (Festigkeit und Haftschlüssigkeit) und damit auch der Vermeidung von Ausblühungen.

Unachtsamkeit und fehlerhafte Ausführungen erhöhen die Wasserbelastung, beeinträchtigen die Funktionalität und das Erscheinungsbild der zweischaligen Wand. Dauerhafte Durchfeuchtungen führen zu Frostschäden.

Fachgerecht vollfugig ausgeführtes Mauerwerk in Stoß- und Lagerfuge bietet eine hohe Sicherheit vor zu starker Feuchteanlagerung in der Vormauerschale. Das Wasserrückhaltevermögen des frischen Mörtels ist auf das Saugverhalten der Ziegel abzustimmen, um Fugenabrisse zu vermeiden. (Vormauermörtel).

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6.2.1 Mauerwerksgerechte Planung

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6.3.2 Vermeidung von Ausblühungen